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Asyl-System > Ablehnung

Härtefallkommission des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration

Die Härtefallkommission entscheidet, ob ein Flüchtling in Deutschland bleiben darf, obwohl sein Asylantrag abgelehnt wurde. Dies ist der Fall bei dringenden, persönlichen oder humanitären Gründen.

Willy-Brandt-Straße 41
70173 Stuttgart
0711/231-4


https://im.baden-wuerttemberg.de/de/migration/auslaender-und-fluechtlingspolitik/haertefallkommission/
poststelle@im.bwl.de