Notfälle > Hilfe bei Gewalt
Polizeipräsidium Stuttgart
Die Polizei hat die Aufgaben, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten oder wiederherzustellen, den Straßenverkehr zu regeln bzw. zu überwachen und als Strafverfolgungsbehörde strafbare und ordnungswidrige Handlungen zu erforschen. In der erstgenannten Funktion kommt ihr dabei oft die Rolle einer Notfallhilfe mit eigenem Notruf zu. Eine weitere Aufgabe ist die Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit, das heißt die Verhütung oder Unterbindung von Taten, die entweder straf- oder bußgeldbewehrt sind oder Taten, die einem gesetzlichen Verbot unterliegen.
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